Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hensiek GmbH & Co. KG Teppichimport



§ 1 Allgemeines


Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Hensiek GmbH & Co. KG Teppichimport  widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise Ganz oder Teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebote


Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


§ 3 Preise


Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Bestellung geltenden Preise allein massgeblich. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher  Mehrwertsteuer. Die Anforderung von Anzahlungen bleibt vorbehalten.


§ 4 Zahlungsbedingungen


Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen - 4% Skonto , 30 Tagen - 2% Skonto, 60 Tagen netto.

Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind  wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 5 % p.a. zu beanspruchen und jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachname vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn sich der Eingang  einer Ratenzahlungen abredewidrig um mehr als 10 Tage verzögert. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.

Ist ein Abruf der Ware vereinbart, so sind wir im Zeitpunkt der Versandbereitschaft berechtigt, diese zu fakturieren. Der Kaufpreis ist in diesem Fall zur Zahlung fällig.

Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt eine Vorauszahlung von 30% der Auftragssumme nach Vertragsschluss zu verlangen.


§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.


§ 6 Lieferzeiten


a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die angegeben Lieferzeiten annähernd, es sei denn es ist ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstlieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Käufer so bald als möglich mit. Bei Sonderanfertigungen beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der Vorauszahlung (vgl. § 4) soweit diese berechnet wurde.

b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Abholbereitschaft eingehalten. Ist die Versendung vereinbart, ist diese mit der Mitteilung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Für den Fall, dass die Ware von uns zu versenden ist, gilt als Liefertag der Tag der Versendung. Ist Abholung vereinbart, gilt als Tag der Lieferung der Tag der Meldung der Versandbereitschaft. Sind nur annähernde Lieferzeiten genannt, kann der Käufer uns frühestens nach Ablauf von zehn Werktagen nach Verstreichen dieser Lieferzeit in Verzug setzen.

c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streit, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer bald möglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei Monate andauern.

d) Schadensersatzansprüche gegen uns aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden § 11 c) bis e) geltend gemacht werden.


§ 7 Teillieferung, Versand


Die Firma Hensiek GmbH & Co. KG Teppichimport  ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel frei Haus. Für Warenlieferungen im Werte bis zu 500,00 € wird ein Zuschlag von 12,50 € bei Versand durch Paketdienst oder 40,00 € bei Versand durch eine Spedition berechnet.


§ 9 Urheberrechte


Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von der Hensiek GmbH & Co. KG Teppichimport  erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Modellen, Zeichnungen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitigen Regelungen, bei uns.

Ohne unsere Zustimmung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Produktionsmittel – wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen, etc. - bleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitigen Regelungen, unser Eigentum.

Das Recht zur Verwertung dieser Gegenstände und der in ihnen verkörperten geistigen Leistungen bleibt ausschließlich uns vorbehalten.

Wir sind zum Anbringen eigener Firmen- und Markenzeichen berechtigt. Dem Käufer ist es untersagt solche von uns angebrachten Zeichen zu entfernen.

 

§ 10 Pauschalierter Schadensersatz


Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 10 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Käufers den Nachweis zu führen, dass kein oder ein weitaus geringerer Schadens entstanden ist, bleibt unberührt.


§ 11. Sachmangelansprüche sowie Schadensersatzansprüche und  Rücktritt aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen


a) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus stehen dem Käufer die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unberührt. Offensichtliche Mängel hat der Käufer binnen 7 Tagen nach Übergabe der Sache, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 7 Tagen nach Entdeckung unter genauer Angabe des Fehlers schriftlich zu beanstanden. Diese Frist verlängert sich auf 14 Tage bei Lieferung an einen Dritten. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche, ausgenommen in den Fällen des Abschnitts c), dieses Paragraphen.

b) Soweit ausnahmsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgriffansprüche des Käufers nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer keine Rechte gewährt, die über die gesetzlichen Rechte aufgrund von Sachmängeln hinausgehen.

c) Schadensersatzansprüche des Käufers, bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, wenn diese auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder

auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder

auf Arglist beruhen oder

bei Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften, wenn diese Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern oder

wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.

d) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, wir haften nach Abschnitt b) und c)

dieses Paragraphen unbegrenzt.

e) Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentlich Pflichten (Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.


§ 12 Verjährung von Sachmängelansprüchen


Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Sache, es sei denn,

a) es handelt sich um Ansprüche der in § 479 BGB geregelten Art oder

b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.

In den Fällen a) und b) und für Schadensersatzansprüche, die nicht nach § 11 ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.


§ 13 Rücktrittsrecht


Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, kann der Käufer darüber hinaus nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. § 6 c) dieser Bedingungen bleibt unberührt. In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und originalverpackt an uns (Firma Hensiek GmbH & Co. KG Teppichimport, Mindener Str. 453, 49086 Osnabrück, Deutschland) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers.  Haben wir in Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.



§ 14 Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Hensiek GmbH & Co. KG Teppichimport  zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages inkl. der gesetzlichen MWSt. an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger werden erfüllungshalber an uns abgetreten.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen.

Die Firma Hensiek GmbH & Co. KG Teppichimport  nimmt die vorstehenden Abtretungen an.


§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz


Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Osnabrück. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Osnabrück und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern. Wir behalten uns vor den Käufer an seinem Sitz zu verklagen Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z.B. das UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.

Wir weisen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz darauf hin, das wir die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ergebenden Daten in unserer EDV speichern und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzen. Dritten werden die Daten nicht zugänglich gemacht.





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Mindener Straße  449-453


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Hensiek Osnabrück